Qualitätssicherungskommission QSK

Alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachausweiserteilung sind einer Qualitätssicherungskommission QSK übertragen. Die QSK setzt sich aus mindestens fünf Mitgliedern zusammen und wird durch die SSO für eine Amtsdauer von drei Jahren gewählt.

Mitglieder der QSK

Aufgaben der QSK

Die QSK:

  • erlässt die Wegleitung zur vorliegenden Prüfungsordnung und aktualisiert sie periodisch;
  • setzt die Prüfungsgebühren fest;
  • setzt den Zeitpunkt und den Ort der Abschlussprüfung fest;
  • bestimmt das Prüfungsprogramm;
  • veranlasst die Bereitstellung der Prüfungsaufgaben und führt die Abschlussprüfung durch;
  • wählt die Expertinnen und Experten, bildet sie für ihre Aufgaben aus und setzt sie ein;
  • entscheidet über die Zulassung zur Abschlussprüfung sowie über einen allfälligen Prüfungsausschluss;
  • legt die Inhalte der Module und Anforderungen der Modulprüfungen fest;
  • überprüft die Modulabschlüsse, beurteilt die Abschlussprüfung und entscheidet über die Erteilung des Fachausweises;
  • behandelt Anträge und Beschwerden;
  • überprüft periodisch die Aktualität der Module, veranlasst die Überarbeitung und setzt die Gültigkeitsdauer der Modulabschlüsse fest;
  • entscheidet über die Anerkennung bzw. Anrechnung anderer Abschlüsse und Leistungen;
  • berichtet den übergeordneten Instanzen und dem Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) über ihre Tätigkeit;
  • sorgt für die Qualitätsentwicklung und -sicherung, insbesondere für die regelmässige Aktualisierung des Qualifikationsprofils entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes.
     
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