FAQ
Der Bereich der höheren Berufsbildung im Anschluss an die berufliche Grundbildung wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Berufsbildungsgesetzes (BBG, https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/674/de) im Jahre 2002 neu strukturiert. Anstelle der ursprünglichen «Meisterprüfungen» traten neu «Berufsprüfungen BP» und «Höhere Fachprüfungen HFP».
Die erste «Berufsprüfung» – damals noch für Galvaniker*innen – wurde 2003 durchgeführt, die letzte 2009. Die (erfolgreichen) Absolventen der Berufsprüfung 2018 waren die ersten, welche den neuen Titel «Oberflächenbeschichter*in mit eidg. Fachausweis» tragen durften.
Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer über:
- ein Fähigkeitszeugnis für Galvaniker/-in, Oberflächenbeschichter/-in oder Feuerverzinker/-in;
- und mindestens zwei Jahre Praxiserfahrung seit Abschluss der Lehre im Bereich Galvanik, Oberflächenbeschichtung bzw. Feuerverzinken
- und über die erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen verfügt.
Die Prüfungsordnung über die Berufsprüfung für Oberflächenbeschichter*innen mit eidg. Fachausweis wurde nach der Systematik «modular mit Abschlussprüfung» entwickelt.
Die Aufteilung des vorbereitenden Lehrgangs in verschiedene Module hat den Vorteil, dass die einzelnen Kurse themenspezifisch sowie zeitlich und örtlich unabhängig voneinander angeboten werden können.
Die (sechs) Module werden einzeln abgeschlossen und angerechnet. Wer an der Berufsprüfung teilnehmen will, hat mit jeder Modulprüfung (oder der entsprechenden Gleichwertigkeitsbestätigung) das jeweilige Thema bereits definitiv abgeschlossen. Modulprüfungen können wiederholt werden.
Der Besuch der einzelnen Module steht allen Interessierten offen. Zum Beispiel kann das Modul «Qualität und Umwelt» auch von berufsfremden Personen besucht werden.
Ja, bis zu einem Festbeitrag von Fr. 9‘500.-- beteiligt sich der Bund an den Kosten für vorbereitende Kurse (Module). Alle Informationen hierfür finden Sie unter Bundesbeiträge für Vorbereitungskurse.