Chemikalienrecht
Die REACH-Verordnung ist eine Verordnung der Europäischen Union EU, die erlassen wurde, um den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, zu verbessern und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie der EU zu erhöhen.
Grundsätzlich gilt REACH für alle chemischen Stoffe. Im Rahmen von REACH tragen die Unternehmungen die Beweislast. REACH steht für «Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of CHemicals» (Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe). Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft.
REACH hat auch grosse Auswirkungen auf Nicht-EU-Länder wie die Schweiz. Hier insbesondere auf die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung ChemRRV, https://www.anmeldestelle.admin.ch/chem/de/home/themen/recht-wegleitungen/chemikalienrecht/chemikalien-risikoreduktionsverordnung.html.
Die SSO hat deshalb schon vor vielen Jahren beschlossen, eine Kommission Arbeitsgruppe REACH, kurz AGR, zu gründen. Diese verfolgt aufmerksam die Entwicklung der REACH-Gesetzgebung in Europa und die parallele Entwicklung des schweizerischen Chemikalienrechts. Sie hat dazu Kontakte zu anderen Fachorganisationen und Sachverständigen sowie zu Vertretern der zuständigen Schweizer Bundesbehörden (Bundesamt für Gesundheit BAG, Bundesamt für Umwelt BAFU sowie SUVA) geknüpft.
Kommission Arbeitsgruppe REACH (AGR)